Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom Juni 2020 werden vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Dies betrifft auch die gemeindliche Wasserversorgung.
Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums Gz. III C 2 – S 7030/20/10009:0004, Dok. 2020/0610691, Tz. 3.6 ist es nicht erforderlich zum 30.06. eine Zwischenabrechnung durchzuführen. Es gilt demnach für den gesamten Ablesezeitraum (01.01.-31.12.2020) ein Mehrwertsteuersatz von 5 %, da der Ablesezeitraum nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 endet.
Auch ist es nicht erforderlich die Vorauszahlungen in ihrer Höhe anzupassen.
Daher wird in Falkenberg die Abrechnung der Benutzungsgebühren wie gewohnt zum 31.12. erfolgen. Es wird für den gesamten Ablesezeitraum (01.01.-31.12.2020) ein Mehrwertsteuersatz von 5 % gelten. Die Vorauszahlungen werden in ihrer Höhe nicht angepasst.